Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Basis für alle unsere Auswahlen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht anwendbar, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
SIA-Normen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gültigen SIA-Normen.
Preise
Die Preisangaben in den Auswahlscheinen und Offerten der Keramik Girola GmbH sind freibleibend. Alle Preisänderungen werden sofort und ohne besondere Anzeige angepasst.
Mehrwertsteuer
Die MWST ist in den Preisen nicht inbegriffen.
Zahlungen
Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen.
Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
Nach Ablauf der auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfrist werden 6% Verzugszinsen berechnet.
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, d.h. diese begründen keine verbindliche Verpflichtung.
Lieferbedingungen
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager in Allschwil/Münchenstein.
Transportkosten werden gemäss Offerte und/oder Auftragsbestätigung separat in Rechnung gestellt.
Unsere Lieferkonditionen gelten für Lieferungen zum Magazin oder zur Baustelle (geliefert Bordsteinkante), gute Zufahrt für grosse Camions vorausgesetzt. Die Ware gilt mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben, wenn die Lieferung avisiert wurde, auch wenn der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person nicht anwesend ist.
Entstehen für das Transportunternehmen Wartezeiten aufgrund Unzugänglichkeit des vereinbarten Lieferortes, oder bei Annahmeverzug vom Kunden, gilt folgendes: Die Mehrkosten vom Transporteur für die Wartezeit oder die erneute Zustellung sowie die Mehrkosten für die Lagerung der Ware werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Wir die Ware durch den Transporteur der Keramik Girola GmbH ausgeliefert gehen Nutzen und Gefahr erst mit Ablad der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.
Die Keramik Girola GmbH lehnt Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels in den Fabriken/Werken oder vorübergehender Lagerknappheit ab.
Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Paletten werden in jedem Fall separat in Rechnung gestellt.
Unbezahlte Paletten bleiben Eigentum der Keramik Girola GmbH.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Keramik Girola GmbH. Die Keramik Girola GmbH ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die Keramik Girola GmbH den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
Retourwaren
Die Rücknahme von Materialien erfolgt nur nach vorgängiger Einwilligung der Keramik Girola GmbH und unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopien mit einem Abzug von 20% des Verkaufspreises, sofern die gleiche Farbnuance und das gleiche Kaliber bei der Keramik Girola GmbH auch an Lager ist.
Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht.
Ab Werk gelieferte Ware und Hilfsstoffe werden nicht zurückgenommen.
Es könne nur ungeöffnete Originalpakete in sauberem einwandfreiem Zustand gutgeschrieben werden.
Unterschiede Nuancen
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Unterschiede in den Nuancen zwischen den Mustern der Ausstellung oder der Bemusterung und den Lieferungen auftreten können.
Bedingt durch den Brennprozess kann bei gebrannten Produkten keine Gewähr für gleiche Nuancen gegeben werden.
Es handelt sich dabei nicht um Fehler/Mängel der verwendeten Rohstoffe, noch deren Verarbeitung, als vielmehr um eine natürliche Eigenschaft der bei hohen Temperaturen gebrannten Endprodukte (SIA-Norm 248).
Bedingt durch den natürlichen Ursprung der Grundwerkstoffe kann bei Naturstein, Kunststein oder bei fugenlosen Belägen keine Gewähr für Gleichheit bei den Nuancen gegeben werden.
Verlegearbeiten
Es ist unumgänglich dem Auftraggeber, Bauherr, Architekt oder Bauführer die angelieferten Materialien vor Beginn der Verlegearbeiten zur Prüfung vorzuzeigen, damit keine Missverständnisse bezüglich Musterkonformität sowie Verlegeart, Fugenanordnung, Farbe usw. auftreten können.
Gegenwärtig werden viele Plattenprodukte mit einem ausgeprägten Farbnuancenspiel innerhalb derselben Farbnuance angeboten.
Solche Platten, glasiert und unglasiert, sind aus verschiedenen Karton vermischt zu verlegen, damit ein möglichst gleichmässig übereinstimmenden Nuancenspiel erreicht wird.
Bei Arbeitsfortsetzung/Nachlieferungen ist die Nuancenfrage vor Fortsetzung der Verlegearbeiten besonders zu beachten.
Warenkontrolle und Mängelrüge
Alle Materialien sind unverzüglich, spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Ablieferung der Ware, auf Vollständigkeit, Farbnuancen, Kaliber, Ebenheit und Sortierung zu kontrollieren und nötigenfalls zu rügen.
Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware nicht persönlich entgegennimmt.
Für bereits verlegtes Material ist jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen schriftlich spätestens innert 5 Arbeitstagen erfolgen. Wir die Mängelrüge nicht innert der angegebenen Frist erhoben gilt die Ware als genehmigt.
Die Keramik Girola GmbH übernimmt keine Haftung oder Schadenersatzansprüche für bereits ausgeführte Verlegearbeiten oder daraus entstanden Folgeschäden aufgrund der Verlegung mangelhafter oder gerügter Materialien oder Materialansprüche.
Gewährleistung und Haftung
Der Gewährleistungsanspruch des Käufers verwirkt, wenn die Ware nicht ordnungsgemäss kontrolliert werden und die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen.
Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften (SIA-Norm u.a.) oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderung, bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung der Keramik Girola GmbH ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind beschränkt auf den unentgeltlichen Ersatz des mangelhaften Materials. Andere weitergehende Ansprüche und Gewährleistungen sind ausgeschlossen. Die Keramik Girola GmbH übernimmt unter Vorbehalt allfälliger gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für bezogene Ware sowie daraus entstehende Folgeschäden und indirekte Schäden jeglicher Art.
Dienstleistungsaufwand / Material- und Lieferkosten Bemusterungen
Bei Bemusterungen werden Dienstleistungsaufwände sowie Material- und Lieferkosten, die das übliche Ausmass überschreiten, der verursachenden Partei in Rechnung gestellt.
Bei Erhalt des Auftrages werden diese Kosten erlassen, sofern keine anderen Bestimmungen/ Abmachungen getroffen wurden.
Giftklasse: Achtung!
Bei Produkten der Giftklasse 4, 5 und 5s ist die Warnung auf der Verpackung zu beachten.
Datenschutz
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der Keramik Girola GmbH befindet sich in Arlesheim / BL, anwendbar ist schweizerisches Recht.
Geändert am 07.06.2024